…. kann das Nicht(mehr)vorhandensein einen Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen.
Mit Urteil vom 07.01.2021 – 36 O 95/19 – hat das Landgericht (LG) Köln entschieden, dass bei einem Oldtimer eine
- historische Originallackierung in Sonderanfertigung,
erheblich wertsteigernde Wirkung hat und der Käufer eines Oldtimers zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ist, wenn
- der Oldtimer eine solche Originallackierung aufweisen soll,
- diese aber tatsächlich fehlt.
In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall, in dem ein Käufer zum Preis von 119.500 Euro einen
- Pkw Porsche 911 T Coupé, Baujahr 1973
erworben hatte, dessen Besonderheit darin bestand,
- dass er im Zeitpunkt seiner ersten Auslieferung mit einer von der Herstellerin Porsche aufgebrachten individuell bestellten Sonderfarbe („paint to sample“) in tief dunkel braun versehen war,
der Käufer davon ausgehen konnte, dass das Fahrzeug
- sich noch in diesem Zustand befindet,
es aber, wie sich herausstellte,
- 1982, nach Abtragung der Originallackierung, in einem dem Porsche-Originallack „Mocha Brown“ ähnlichen Farbton vollständig neu lackiert worden war,
hat das LG entschieden, dass der Käufer vom Verkäufer
- die Rückabwicklung des Kaufvertrages
verlangen kann,