Wichtig zu wissen für Reisende, die eine Reise gebucht haben und das dazu angebotene kostenlose Zugticket

…. (Rail & Fly) für die Fahrt zum Flughafen nutzen.

Mit Urteil vom 20.02.2018 hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main, darauf hingewiesen, dass Reiseveranstalter,

  • die als eigene Leistung, gemeinsam mit der Buchung einer Reise ein kostenloses Zugticket (Rail & Fly) für die Fahrt zum Flughafen anbieten,

auch dann haften können, wenn Reisende, die dieses Angebot nutzen,

  • infolge einer Zugverspätung zu spät zum Check-In ihres Fluges kommen und aufgrund dessen den Flug verpassen,

dass in einem solchen Fall Ansprüche von Reisenden auf Aufwendungs- und Schadensersatz aus einem Reisevertrag,

  • beispielsweise wegen entstandener zusätzlicher Kosten für einen Ersatzflug und/oder einer Hotelübernachtung sowie entgangener Urlaubsfreude,

allerdings dann gemäß bzw. entsprechend § 254 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ausgeschlossen sind, wenn

  • die Empfehlung des Reiseveranstalters missachtet wird, für die Bahnanreise zum Flughafen eine Zugverbindung zu wählen, die laut Fahrplan mindestens drei Stundenvor Abflug eine Ankunft am Abfertigungsschalter des Abflughafens gewährleistet

und

  • die Missachtung dieser Empfehlung in entscheidender Weise mitursächlich für das Verpassen des (ursprünglich) gebuchten Fluges ist.