Was Autofahrer wissen sollten, wenn es zu einem Auffahrunfall gekommen ist

Für die Unfallschäden bei einer Kollision zwischen zwei Kraftfahrzeugen haben, sofern 

  • der Unfall nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen war und 
  • er für keinen der beteiligten Fahrer ein unabwendbares Ereignis i.S.d. § 17 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) darstellte, 

die Halter der beiden Kraftfahrzeuge grundsätzlich

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