OVG Saarlouis entscheidet: Fahrerlaubnisbehörde kann (auch) das Fahren mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern, Mofas und E-Scootern untersagen

Ob auf § 3 Abs. 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der bestimmt, dass die Fahrerlaubnisbehörde Personen, die sich als

  • ungeeignet oder 
  • nur noch bedingt geeignet 

zum Führen von Fahrzeugen erweisen, das Führen

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