Mit Urteil vom 17.05.2022 – 2 U 20/22 – hat der 2. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem der Fahrer eines Rettungswagens bei einem Einsatz,
- mit eingeschalteten Martinshorn,
mehrere Radfahrer überholen, deswegen eine 72-jährige Radfahrerin,
- weil sie die Situation, da es insgesamt nur wenig Platz gab, zu Recht als gefährlich empfand,
absteigen wollte, dabei,
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