OLG Frankfurt entscheidet: Ein von seiner Tante adoptiertes minderjähriges Kind kann nach dem Tod einer weiteren Schwester seiner leiblichen Mutter

…. als deren gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung, neben dem Erbteil der Adoptivmutter zugleich auch den Erbteil der leiblichen Mutter erlangen (Fall des Mehrfacherwerbs nach § 1927 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

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