Was, wenn das Gericht eine Videoverhandlung durchführt, (insbesondere die im Gerichtssaal anwesenden) Beteiligten wissen müssen

Mit Beschluss vom 18.08.2023 – IX B 104/22 – hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass bei einer 

  • Videoverhandlung,

also wenn 

  • das Gericht den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestattet hat, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten, dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen und 
  • die Verhandlung zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen wird, 

jeder Beteiligte

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