…. der anderen Wohnungseigentümer oder des Verwalters bedarf.
Mit Urteil vom 22.03.2024 – V ZR 141/23 – hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass, wenn
- die Gemeinschaftsordnung vorsieht, dass
ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der
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