AG Gelnhausen entscheidet: Die Installation einer Videokamera, die durch eine elektrische Schwenkfunktion auch auf das Nebengrundstück

…. ausgerichtet werden könnte, ist unabhängig davon, ob von dieser Schwenkmöglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht wird, jedenfalls bei einem bestehenden angespannten Nachbarschaftsverhältnis, unzulässig.

Mit Urteil vom 04.03.2024 – 52 C 76/24 – hat das Amtsgericht (AG) Gelnhausen dem Antrag eines Grundstückseigentümers stattgegeben, der beantragt hatte, dem 

  • Eigentümer des Nachbargrundstücks 

aufzugeben, die von diesem betriebene,

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