OLG Frankfurt a. M. entscheidet: Durch vorsätzliche Sachbeschädigungen bei dem Geschädigten ausgelöste Anpassungsstörung rechtfertigt Schmerzensgeld 

Mit Urteil vom 27.09.2024 – 3 U 179/23 – hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in einem Fall, in dem ein Mann 

  • im Briefkasten und der Mülltonne 

seines Nachbarn 

  • Feuer 

gelegt, einige Wochen später gegen dessen

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