Tag Anschnallpflicht

OLG Köln entscheidet: Wer sich nicht anschnallt, kann, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu Verletzungen von Fahrzeugmitinsassen kommt, für diese

…. neben dem Unfallverursacher (mit)haften. 

Mit Urteil vom 27.08.2024 – 3 U 81/23 – hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Fall, in dem ein 

  • stark alkoholisierter, mit überhöhter Geschwindigkeit fahrender 

Autofahrer von der Fahrbahn abgekommen war und dadurch ein entgegenkommendes Fahrzeug gerammt hatte, wobei

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Wer in einem Kraftfahrzeug mitfährt, sollte wissen, dass ihn, wenn er den Sicherheitsgurt nicht anlegt, bei einem Unfall ein Mitverschulden

…. an erlittenen Verletzungen treffen kann, das sich mindernd auf einen bestehenden Schadensersatzanspruch auswirkt.

Mit Beschluss vom 07.01.2020 – 12 U 518/19 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Fall, in dem ein Autofahrer, 

  • weil er während der Fahrt eingeschlafen war, 

einen schweren Unfall verursacht hatte, bei dem sein 

  • nicht angeschnallter 

Beifahrer ums Leben gekommen und von dessen Sohn gegen den Autofahrer Ersatzansprüche nach § 844 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geltend gemacht worden waren, entschieden, dass den ums Leben gekommenen Beifahrer,

  • da er, wäre er angeschnallt gewesen, den Unfall wahrscheinlich unbeschadet überlebt hätte,

wegen Verstoßes gegen die Anschnallpflicht eine Mitschuld 

  • von einem Drittel 

trifft, die sein Sohn sich mindernd auf den bestehenden Schadensersatzanspruch anrechnen lassen muss.

Danach besteht 

  • bei einem Verstoß gegen die Anschnallpflicht 

ein Mitverschulden eines, bei einem Verkehrsunfall 

  • verletzten oder gar zu Tode gekommenen

Beifahrers,

  • der, wäre er angeschnallt gewesen, aller Wahrscheinlichkeit nach unverletzt geblieben wäre bzw. den Unfall überlebt hätte,

auch dann, wenn der Unfall durch ein

  • grobes und massives

Verschulden des Fahrzeugführers verursacht worden ist.

Hinweis:
Zum Mitverschulden eines Beifahrers, der den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, an unfallbedingten Verletzungen und zur Bemessung einer solchen Mitverursachung vgl. auch  OLG Rostock, Urteil vom 25.10.2019 – 5 U 55/17 –.  

Wird mit Schrittgeschwindigkeit gefahren, muss Sicherheitsgurt nicht angelegt sein

Dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen, gilt u. a. nach § 21a Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung nicht „für Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen“.

Unangeschnallt soll danach auch fahren dürfen, ohne dass ein bußgeldbewehrter Verstoß gegen §§ 21a Abs.1, 49 Abs. 1 Nr. 20a StVO, 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vorliegt,

  • wer im fließenden Verkehr auf einer Straße unterwegs ist, auf der üblicherweise schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird,
  • wenn er (dort) lediglich Schrittgeschwindigkeit fährt.

Das hat das Amtsgericht (AG) Lüdinghausen mit Urteil vom 30.05.2016 – 19 OWi-89 Js 968/16-92/16 – entschieden und einen Autofahrer,

  • der ohne angeschnallt gewesen zu sein, in Schrittgeschwindigkeit einen Kreisverkehr durchfahren hatte, um unmittelbar danach auf einen Parkstreifen zu fahren,

vom Vorwurf gegen die Vorschrift über das Anlegen von Sicherheitsgurten verstoßen zu haben, freigesprochen.