…. einem dann aber das Ergebnis nicht gefällt.
Mit Beschluss vom 05.07.2022 – 17 U 116/21 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main darauf hingewiesen, dass eine Augenbrauenpigmentierung,
- neben der reinen handwerklichen Leistung,
auch künstlerische Aspekte betrifft und ein Kunde, der eine solche Leistung bestellt,
- ohne konkrete Vorgaben im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung zu machen,
demzufolge grundsätzlich einen
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