Wichtig zu wissen, wenn man sich im Rahmen einer Permanent-Make-up-Behandlung die Augenbrauen tätowieren lässt,

Wichtig zu wissen, wenn man sich im Rahmen einer Permanent-Make-up-Behandlung die Augenbrauen tätowieren lässt,

…. einem dann aber das Ergebnis nicht gefällt.

Mit Beschluss vom 05.07.2022 – 17 U 116/21 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main darauf hingewiesen, dass eine Augenbrauenpigmentierung, 

  • neben der reinen handwerklichen Leistung, 

auch künstlerische Aspekte betrifft und ein Kunde, der eine solche Leistung bestellt, 

  • ohne konkrete Vorgaben im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung zu machen, 

demzufolge grundsätzlich einen

  • künstlerischen Gestaltungsspielraum des Unternehmers 

hinzunehmen hat, so dass, sofern die Behandlung 

  • nicht fehlerhaft 

durchgeführt wurde, allein

  • Geschmacksabweichungen

noch keinen Mangel begründen. 

Deswegen hatte die Klage eines Kunden gegen die Betreiberin eines Kosmetikstudio auch keinen Erfolg, der sich,

  • ohne konkrete Vorgaben dazu gemacht zu haben, 

in ihrem Studio für 280 € im Rahmen einer Permanent-Make-up-Behandlung die Augenbrauen hatte tätowieren lassen, dem das vorgezeichnete Permanent Make-up, 

  • das vorgesehen war, 

sowie das ungefähre Farbendergebnis vor der Pigmentierung gezeigt worden war und der, 

  • weil er mit dem Ergebnis der vorgenommenen Pigmentierung, die ihn seines Erachtens entstellte, nicht zufrieden war, 

Schmerzensgeld i.H.v. 3.500 € und Ersatz der 289 € wollte, die er 

  • für eine nachfolgende korrigierende Laserbehandlung 

aufgewandt hatte (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt). 


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