Mit Urteil vom 09.07.2023 – VG 24 K 148.19 – hat die 24. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin in einem Fall, in dem eine Anwohnerin gegen einen
- von der Stadt eingerichteten und
- von einem privaten Bürgerverein betriebenen
umzäunten und mit einem abschließbaren Tor versehenen,
- Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr und Sonn- und Feiertags von 8 bis 13 sowie von 15 bis 20 Uhr geöffneten
Hundespielplatz mit der Begründung,
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