…. einer Wohnanlage.
Die 11. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Karlsruhe hat mit Beschluss vom 04.12.2023 – 11 S 85/21 – in einem Fall, in dem eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der Hausordnung
- unter dem Punkt (Gegenseitige Rücksichtnahme)
geregelt hatte, dass
- aus den Fenstern der Wohnanlage nichts geworfen, geschüttet oder geschüttelt sowie dort auch keine Wäsche aufgehängt werden darf
und von einem Wohnungseigentümer regelmäßig
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