OLG Frankfurt am Main bestätigt die Verurteilung eines Wohnungsvermieters zur Geldbuße von 3.000 € wegen unangemessen hoher Miete und

…. die angeordnete Abführung des aus der überhöhten Miete erzielten Mehrerlöses von 1.180 €.

Mit Beschluss vom 01.11.2022 – 3 Ss-OWi 1115/22 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sowohl die Verteilung eines Wohnungsvermieters nach 

  • § 5 Abs. 1 Wirtschaftsstrafgesetz (WirtschaftsstrafG) 

wegen 

  • vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hohen Miete 

durch das Amtsgericht (AG) Frankfurt zu einer

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