BayVGH entscheidet: Grundstückseigentümer können Drohnenbefliegung ihres Wohngrundstücks verbieten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit unanfechtbarem Beschluss vom 15.02.2024 – 4 CE 23.2267 – in einem Fall, in dem eine Stadt, um die Geschossflächen

  • der dort vorhandenen Gebäude 

zu bestimmen und dadurch zur Berechnung des sog. Herstellungsbeitrags,

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