AG Konstanz entscheidet: Darauf, dass ihm die Anbringung eines Balkonkraftwerks gestattet wird, hat ein Wohnungseigentümer keinen Anspruch 

Mit Urteil vom 09.02.2023 – 4 C 425/22 WEG – hat das Amtsgericht (AG) Konstanz in einem Fall, in dem ein Wohnungseigentümer, 

  • ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, 

an der 

  • Außenseite des Balkons 

eine Mini-Solaranlage / ein Balkonkraftwerk,

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