Mit Urteil vom 04.07.2022 – 1 O 328/21 – hat das Landgericht (LG) Koblenz in einem Fall, in dem ein
- zur Nutzung von Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte
Berechtigter
- sein Auto auf einem Schwerbehindertenparkplatz abgestellt und
- den Berechtigungsausweis an der Windschutzscheibe des Autos befestigt
hatte, das Ordnungsamt das Auto aber hatte abschleppen lassen, weil der
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