LSG Sachsen-Anhalt entscheidet: Verletzt sich ein Arbeitnehmer beim Trinken von vom Arbeitgeber bereitgestellten Kaffee, handelt es sich um einen Arbeitsunfall

Mit Urteil vom 22.05.2025 – L 6 U 45/23 – hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem Fall, in dem ein auf einer Baustelle beschäftigter Vorarbeiter, 

  • während einer morgendlichen Besprechung im Baucontainer, 

beim Trinken von

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