Mit Urteil vom 10.07.2024 – II R 31/21 – hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall, in dem eine Erblasserin eine
- sogenannte Sterbegeldversicherung
abgeschlossen sowie das
- Bezugsrecht für die Versicherungssumme
zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen
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