Mit Urteil vom 31.10.2022 – 19 U 51/22 – hat der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Fall, in dem ein Spieler auf einer, von einer Glücksspielbetreiberin
- – von ihrem Sitz im europäischen Ausland aus ohne Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde –
betriebenen deutschsprachigen Website, an Online-Glücksspielen,
- hier in Form von „Poker“ und „Black Jack“,
teilgenommen hatte, entschieden, dass die Glücksspielbetreiberin dem Spieler seine
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