ArbG Siegburg entscheidet: Sexuelle Belästigung einer Kollegin auf Betriebsfeier kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

Mit Urteil vom 24.07.2024 – 3 Ca 387/24 – hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg die 

  • Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmer 

abgewiesen, mit der er sich gegen seine

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