BAG entscheidet, dass Betriebsräte und Personalratsmitglieder sich für Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht vom Arbeitgeber nicht auf 

…. Webinare – statt Präsenzschulungen – verweisen lassen müssen.

Mit Beschluss vom 07.02.2024 – 7 ABR 8/23 – hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einem Fall, in dem von der, 

  • bei einer Arbeitgeberin durch Tarifvertrag errichteten  

Personalvertretung (PV), 

  • deren Schulungsanspruch sich nach dem Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) richtet, 

zwei ihrer Mitglieder

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