BGH legt EuGH zur Vorabentscheidung Fragen hinsichtlich des Bestehens eines Unterlassungsanspruchs nach der DSGVO und zum Begriff des 

…. immateriellen Schadens vor. 

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Beschluss vom 26.09.2023 – VI ZR 97/22 – in einem Fall, in dem der Kläger eine 

  • Privatbank,

weil im Zuge eines von ihm bei dieser 

  • über ein Online-Portal

stattgefundenen Bewerbungsgesprächs von einer Mitarbeiterin der Bank

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