BGH entscheidet: Reise-Rücktrittskosten-Versicherung muss auch für den Verlust von, zur Bezahlung eingesetzten, Bonusmeilen entschädigen

Mit Urteil vom 01.03.2023 – IV ZR 112/22 – hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass, wenn ein bei einer Fluggesellschaft gebuchter, mit 

  • Bonusmeilen

aus einem von der Fluggesellschaft angebotenen Bonusprogramm bezahlter Flug 

  • krankheitsbedingt

nicht angetreten werden kann, bei Bestehen einer

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