Tag Blendung

OLG Oldenburg entscheidet: Blendung durch die tiefstehende Sonne entschuldigt einen Autofahrer im Falle eines Unfalls nicht

Mit Beschluss vom 19.03.2020 – 1 W 60/20 – hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg in einem Fall, in dem ein links abbiegender Autofahrer mit zwei entgegenkommenden Motorradfahrern,

  • weil er diese wegen der tiefstehenden Abendsonne übersehen hatte,   

kollidiert war und die beiden Motorradfahrer dabei tödlich verletzt worden waren, die Staatsanwaltschaft,

  • die das Verfahren gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung mit der Begründung eingestellt hatte, es sei nicht auszuschließen, dass 
    • der Autofahrer, der zum Zeitpunkt des Unfalls gegen die tiefstehende Sonne habe blicken müssen, die Motorradfahrer wegen der Sonnenblendung nicht habe erkennen und 
    • deswegen den Unfall nicht habe vermeiden können,

auf Beschwerde der Hinterbliebenen der Motorradfahrer 

  • gegen die Einstellung des Verfahrens und deren Antrag nach § 172 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) hin, 

angeordnet, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Autofahrer 

  • wegen tateinheitlich begangener zweifacher fahrlässiger Tötung nach § 222 Strafgesetzbuch (StGB) 

erheben muss. 

Nach Auffassung des Strafsenats darf ein Autofahrer 

  • nicht einfach „blind“ weiterfahren, ohne eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen,

sondern muss, wenn es nicht anders geht, 

  • so lange warten, bis er wieder richtig sehen kann, was vor ihm ist bzw.
  • am Fahrbahnrand anhalten, bis sich seine Augen an die Blendung gewöhnt haben (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg).

Wichtig für Grundstückseigentümer zu wissen: Solardach darf Nachbarn nicht blenden

Mit Urteil vom 21.07.2017 – I-9 U 35/17 – hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entschieden, dass, wenn durch eine auf einem Dach montierte und das Sonnenlicht reflektierende Photovoltaikanlage

  • die Nutzungsmöglichkeiten des Nachbargrundstücks wegen des von dem Solardach stark blendenden Sonnenlichts erheblich beeinträchtigt wird,

der Eigentümer des Nachbargrundstücks dies nicht hinnehmen muss,

  • sondern verlangen kann, dass die Blendungen durch geeignete Maßnahmen reduziert werden.

Danach

  • führt die gesetzgeberische Wertentscheidung zu Gunsten der Förderung von Photovoltaikanlagen, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Ausdruck kommt, zu keiner grundsätzlichen Duldungspflicht von Photovoltaikanlagen durch die Nachbarn ohne Rücksicht auf deren Belange und
  • ist eine Blendung der Nachbarschaft durch Photovoltaikanlagen auch nicht als ortsüblich hinzunehmen,

Wie müssen Kraftfahrzeugführer sich verhalten, wenn sie (nachts) durch das Licht anderer Fahrzeuge geblendet werden?

Wird ein Kraftfahrzeugführer durch das (beispielsweise falsch eingestellte) Abblend- oder Fernlicht eines entgegenkommenden oder eines am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugs geblendet, muss er seine Fahrweise diesem Umstand anpassen und notfalls sogar anhalten.

  • Keinesfalls darf er ohne jede Sicht ins Blaue hinein fahren in der Hoffnung, es werde „hinter dem Licht“ schon nichts passieren.

Deshalb entschuldigt eine für einen Kraftfahrzeugführer erkennbare Blendung diesen auch nicht, wenn

  • es in einem solchen Fall zu einem Unfall kommt und
  • der Unfall ohne Blendung ohne weiteres hätte vermieden werden können.

Darauf hat das Amtsgericht (AG) Dortmund mit Urteil vom 28.02.2017 – 729 OWi – 250 Js 147/17 – 49/17 – hingewiesen und einen Autofahrer,

  • der durch das Abblendlicht eines unmittelbar vor einer Straßeneinmündung am Straßenrand geparkten Pkws geblendet,
  • aber trotzdem mit ungeminderter Geschwindigkeit weiter- und
  • deshalb auf ein anderes hinter dem blendenden Pkw unmittelbar an der Straßeneinmündung stehendes Fahrzeug aufgefahren war,

wegen fahrlässiger Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer durch Außerachtlassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt nach §§ 1 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu einer Geldbuße verurteilt.