Eine bußgeldbewehrte Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht nach § 11 Abs. 2 StVO (nur) auf Autobahnen und auf

…. Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung.

Darauf hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) 

  • hingewiesen

und 

das Urteil eines Amtsgerichts (AG) 

  • aufgehoben,

mit dem gegen einen Fahrzeugführer, der

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