Mit Beschluss vom 09.08.2022 – 4 L 680/22.KO – hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz in einem Fall, in dem die Fahrerlaubnisbehörde einem Autofahrer,
- der bei einer Verkehrskontrolle mit drogentypischen Ausfallerscheinungen angetroffen und
- bei dem bei der anschließenden Blutuntersuchung eine erhebliche Amphetaminkonzentration in seinem Blut festgestellt
worden war,
- wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen,
die Fahrerlaubnis entzogen hatte, die Behauptung des Autofahrers,
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