Was unter Einfluss von Drogen stehende Fahrerlaubnisinhaber, die sich auf eine unbewusste Drogeneinnahme berufen, wissen sollten 

Was unter Einfluss von Drogen stehende Fahrerlaubnisinhaber, die sich auf eine unbewusste Drogeneinnahme berufen, wissen sollten 

Mit Beschluss vom 09.08.2022 – 4 L 680/22.KO – hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz in einem Fall, in dem die Fahrerlaubnisbehörde einem Autofahrer,

  • der bei einer Verkehrskontrolle mit drogentypischen Ausfallerscheinungen angetroffen und
  • bei dem bei der anschließenden Blutuntersuchung eine erhebliche Amphetaminkonzentration in seinem Blut festgestellt

worden war,

  • wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen,

die Fahrerlaubnis entzogen hatte, die Behauptung des Autofahrers,

  • dass die Droge ohne sein Wissen in ein Getränk gemischt worden sei,  

für 

  • nicht glaubhaft

und demzufolge den Entzug der Fahrerlaubnis für

  • rechtmäßig

erachtet.

Danach ist für die Glaubhaftmachung einer 

  • unbewussten Drogeneinnahme 

erforderlich, dass

  • detailliert,
  • in sich schlüssig 

und von der ersten Einlassung an, 

  • widerspruchsfrei

ein Geschehensablauf dargelegt wird, der eine unbewusste Drogeneinnahme als 

  • ernsthaft möglich 

erscheinen lässt, was bedeutet, es muss von dem Betroffenen überzeugend dargelegt werden können, 

  • dass ein Kontakt mit Personen bestanden hat, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund gehabt haben könnten, ihm heimlich Drogen beizubringen

und es muss ferner naheliegen, 

Übrigens:
Schon der Nachweis eines einmaligen Konsums von Amphetamin oder einer anderen harten Droge rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis.


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