Was unter Einfluss von Drogen stehende Fahrerlaubnisinhaber, die sich auf eine unbewusste Drogeneinnahme berufen, wissen sollten 

Mit Beschluss vom 09.08.2022 – 4 L 680/22.KO – hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz in einem Fall, in dem die Fahrerlaubnisbehörde einem Autofahrer,

  • der bei einer Verkehrskontrolle mit drogentypischen Ausfallerscheinungen angetroffen und
  • bei dem bei der anschließenden Blutuntersuchung eine erhebliche Amphetaminkonzentration in seinem Blut festgestellt

worden war,

  • wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen,

die Fahrerlaubnis entzogen hatte, die Behauptung des Autofahrers,

  • dass die Droge ohne sein Wissen in ein Getränk gemischt worden sei,  

für 

  • nicht glaubhaft

und demzufolge den Entzug der Fahrerlaubnis für

  • rechtmäßig

erachtet.

Danach ist für die Glaubhaftmachung einer 

  • unbewussten Drogeneinnahme 

erforderlich, dass

  • detailliert,
  • in sich schlüssig 

und von der ersten Einlassung an, 

  • widerspruchsfrei

ein Geschehensablauf dargelegt wird, der eine unbewusste Drogeneinnahme als 

  • ernsthaft möglich 

erscheinen lässt, was bedeutet, es muss von dem Betroffenen überzeugend dargelegt werden können, 

  • dass ein Kontakt mit Personen bestanden hat, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund gehabt haben könnten, ihm heimlich Drogen beizubringen

und es muss ferner naheliegen, 

Übrigens:
Schon der Nachweis eines einmaligen Konsums von Amphetamin oder einer anderen harten Droge rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis.


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