…. Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde führen kann.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr (FeV) i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV ist ein Kraftfahrer, der
- Betäubungsmittel im Sinne von § 1 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), also in den Anlagen I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführte Stoffe oder Zubereitungen,
- zu denen Cannabis seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 01.07.2024 nicht mehr zählt,
konsumiert hat, unabhängig von
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