Fahrt mit E-Scooter unter Cannabiseinfluss kann den Führerschein kosten

Fahrt mit E-Scooter unter Cannabiseinfluss kann den Führerschein kosten

Mit Beschluss vom 17.07.2023 – VG 11 L 184/23 – hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin in einem Fall, in dem ein Betroffener mit einem E-Scooter 

  • im Straßenverkehr Schlangenlinien gefahren sowie 
  • dabei mehrfach nah an geparkte Autos gekommen

war, bei der Polizeikontrolle geäußert hatte,

  • jeden Tag Cannabis zu konsumieren und jeden Tag Auto zu fahren,

dies dann 

  • im Nachhinein als nicht ernst gemeint dargestellt 

hatte, bei dem 

  • in der ihm entnommenen Blutprobe ein THC-Wert von 4,4 ng/ml festgestellt

worden war und dem die Fahrerlaubnisbehörde, nachdem er auf die Aufforderung, 

  • binnen drei Monaten, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner Fahreignung einzureichen,

nicht reagierte, mit sofortiger Wirkung die 

  • Fahrerlaubnis entzogen 

hatte,

  • die Aufforderung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens mit der gesetzten Frist von drei Monaten sowie 
  • den nachfolgenden Entzug der Fahrerlaubnis 

als rechtmäßig angesehen und den 

  • dagegen gerichteten 

Eilantrag des Betroffenen abgelehnt.

Begründet ist dies von der Kammer damit worden, dass die Fahrerlaubnisbehörde demjenigen,

  • der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist,

die Fahrerlaubnis entziehen müsse, bei dem Betroffenen die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen anzunehmen sei, weil er das 

  • zu Recht angeforderte 

medizinisch-psychologische Gutachten zur Klärung, ob der gelegentlich Cannabis konsumierende Betroffene 

  • nur einmalig nicht zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt habe oder 
  • dies auch in Zukunft nicht tun werde,

nicht vorgelegt habe, dieses Trennungsverbot auch 

  • beim (erlaubnisfreien) Fahren mit einem Elektrokleinstfahrzeug, wie einem E-Scooter,

zu beachten und die Grenze hinnehmbaren Cannabiskonsums überschritten sei, wenn auch nur die Möglichkeit 

  • einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit

besteht, was von der Rechtsprechung

  • – jedenfalls beim Führen eines Autos –

bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml angenommen werde und vorliegend,

  • neben dem deutlich überschrittenen THC-Wert, 

erschwerend zu berücksichtigen sei, dass der Betroffene bei der Kontrolle 

  • durch seine Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet und 
  • einen regelmäßigen Verstoß gegen das Trennungsgebot auch beim Autofahren eingeräumt 

habe, so dass der 

  • sofortige

Entzug der Fahrerlaubnis durch das öffentliche Interesse, 

  • schwere Personen- und Sachschäden zu vermeiden, die mit Verkehrsunfällen aufgrund einer Drogeneinnahme verbunden sein könnten, 

gerechtfertigt sei.

Übrigens:
Die gesetzte Frist von drei Monaten zur Beibringung des Gutachtens hat die Kammer,

  • weil Zweifel an der Fahreignung nach einem Verstoß gegen das Trennungsgebot rasch zu klären seien,

für ausreichend erachtet (Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin).

Hinweis:
Weitere Infos dazu, wann einem 

  • Cannabiskonsumenten

von der 

  • Fahrerlaubnisbehörde

die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, finden Sie in unseren Blogs, insbesondere


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