Darf man von anderen Hotelgästen mit Handtüchern besetzte Liegen eigenmächtig freiräumen?

Darf man von anderen Hotelgästen mit Handtüchern besetzte Liegen eigenmächtig freiräumen?

Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth sagt nein und hat 

  • mit Urteil vom 09.10.2024 – 10 O 2087/23 – 

in einem Fall, in dem ein Gast im Saunabereich eines Luxushotels zwei 

  • Liegen

für sich und seine Partnerin

  • mit Bademantel und Handtuch

reserviert, ein anderer Gast 

  • die Sachen entfernt sowie 

es sich selbst auf einer der Liegen bequem gemacht hatte, es aufgrund dessen 

  • nach der Rückkehr des ursprünglichen Liegenbesetzers 

zwischen den beiden Gästen zu einer 

  • zunächst verbalen sowie
  • schließlich körperlichen 

Auseinandersetzung gekommen war, bei der der Liegenbesetzer dem anderen Gast 

  • durch einen Faustschlag ins Gesicht 

eine Nasenbeinfraktur zugefügt hatte und dieser deswegen von dem Liegenbesetzer

  • Schadensersatz für Behandlungskosten (rund 6.500 Euro) sowie
  • Schmerzensgeld (mindestens 5.000 Euro)

forderte, entschieden, dass den Verletzten ein, 

  • seinen bestehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch minderndes, mit 25% zu bewertendes Mitverschulden 

trifft und ihm daher nur 

  • 4.900 Euro Behandlungskosten und 
  • 3.000 Euro Schmerzensgeld 

zugesprochen.

Danach steht, auch wenn nach den Regeln des Hotels das Reservieren von Liegen nicht erlaubt ist, Hotelgästen kein Selbsthilferecht zu, so dass sie  

  • die Sachen anderer Gäste von Liegen nicht eigenmächtig wegräumen werden dürfen, 

sondern stattdessen 

  • das Hotelpersonal verständigen müssen.

Übrigens:
Ob das Verhalten der Parteien strafrechtlich relevant ist, war nicht Gegenstand des Verfahrens (Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg).