Tag Liegen

AG Hannover entscheidet: Sind die verfügbaren Liegen am Hotelpool ständig von anderen Gästen mit Handtüchern reserviert, kann dies Grund für eine 

…. Reisepreisminderung sein und einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter auf (Rück)Erstattung eines Teils des gezahlten Reisepreises nach § 651m Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) begründen.

Mit Urteil vom 20.12.2023 – 553 C 5141/23 – hat das Amtsgericht (AG) Hannover in einem Fall, in dem ein Familienvater 

  • für sich, seine Ehefrau und seine Kinder 

bei einem Reiseveranstalter eine 

  • Pauschalreise

nach Rhodos 

  • zum Preis von insgesamt 5260,00 EUR 

gebucht hatte und es in dem gebuchten Hotel,

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LG Düsseldorf entscheidet: Bei Boxspringbett ist Bildung einer Besucherritze zwischen den Matratzen bei mittigem Liegen kein Mangel

Mit Urteil vom 09.05.2019 – 19 S 105/17 – hat das Landgericht (LG) Düsseldorf entschieden, dass bei Boxspringbetten

  • mit zwei getrennten Liegeflächen

kein Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB vorliegt, wenn

  • die beiden Matratzen und die darauf befindlichen Topper

lediglich beim Liegen in der

  • Bettmitte

auseinanderdriften und sich zwischen den zwei Matratzen eine Ritze bildet.

Begründet hat das LG dies damit, dass bei einem Boxspringbett mit getrennten Matratzen die Matratzen und Topper

  • durch das Kopfteil sowie einen Aufnahmebügel am Fußende und
  • nicht wie bei herkömmlichen Betten durch Seitenwände

gegen Verrutschen gesichert sind, dies

  • jedoch nicht auf Mängeln der Konstruktion beruhe,
  • sondern sich als notwendiger Nachteil darstelle, der dem Vorteil einer fehlenden und den Einstieg behindernden Seitenwand als Kehrseite der Medaille gegenüberstehe (Quelle: Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 09.05.2019).

Übrigens:
Das LG Koblenz hat mit Beschluss vom 17.08.2018 – 6 S 92/18 – entschieden, dass mittiges Schlafen eines Alleinschläfers auf einem Doppel(Boxspring)bett eine nicht sach- und fachgerechte Nutzung darstellt und

  • wenn sich aufgrund dessen eine Kuhle in der Mitte des Bettes bildet,

dies deshalb nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.