Tag Vorlage

OLG Karlsruhe entscheidet, wann eine Bank einem Kunden die Auszahlung eines gekündigten Sparguthabens bei Vorlage  

…. des nicht entwerteten Sparbuchs verweigern darf und wann nicht.

Mit Urteil vom 20.12.2022 – 17 U 151/21 – hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe in einem Fall, in dem eine Frau 1992 bei einer Bank ein 

  • Sparkonto

eröffnet, 2020 das Sparguthaben 

  • gekündigt

und unter Vorlage des nicht entwerteten Sparbuchs von der Bank die Auszahlung der

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BGH entscheidet: Dass ein Nachlassgegenstand vom Erben (bereits) veräußert worden ist, steht dem Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten

…. auf Wertermittlung nicht entgegen. 

Mit Urteil vom 29.09.2021 – IV ZR 328/20 – hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem der Erblasser, 

  • Eigentümer eines Hausgrundstücks 

war, nach seinem Tod der in seinem Testament eingesetzte Erben 

  • das Hausgrundstück veräußert 

und nachfolgend der Pflichtteilsberechtigte des Erblassers von dessen Erben verlangt hatte, 

  • den Wert des Hausgrundstücks durch Vorlage eines Wertgutachtens ermitteln zu lassen, 

entschieden, dass der Umstand, dass 

  • der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde,

dem Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten 

  • auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB zum Zeitpunkt des Erbfalles

grundsätzlich nicht entgegensteht, sondern der Pflichtteilsberechtigte jedenfalls dann ein 

  • schutzwürdiges Interesse 

an einer derartigen Wertermittlung hat, wenn die vom Erben 

  • vorgelegten Unterlagen und Auskünfte 

nicht ausreichen, sich ein Bild über den Wert des Nachlassgegenstandes zu machen.

Begründet hat der Senat dies damit, dass andernfalls dem Pflichtteilsberechtigten,

  • der wirtschaftlich so zu stellen ist, als sei der Nachlass beim Tod des Erblassers in Geld umgesetzt worden und 
  • dazu abzustellen ist auf den so genannten gemeinen Wert, der dem Verkaufswert im Zeitpunkt des Erbfalles entspricht, 

der Nachweis verwehrt bzw. zumindest erschwert würde, dass der Veräußerungserlös nicht dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht.

Ob ein derartiger nach dem Wortlaut von § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB einschränkungsloser Wertermittlungsnspruch in Ausnahmefällen 

  • nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB oder 
  • wegen Verstoßes gegen das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB 

ausscheidet, wenn bereits beispielsweise im Rahmen einer vorgesehenen Teilungsversteigerung oder der Veräußerung 

  • mehrere Sachverständigengutachten zu dem Wert des Nachlassgegenstandes eingeholt wurden und 
  • zu demselben Ergebnis kamen, 

hat der Senat offengelassen.

Übrigens:
Anspruch auf Wertermittlung durch Vorlage eines Wertgutachtens eines 

  • öffentlich bestellten und vereidigten 

Sachverständigen hat der Pflichtteilsberechtigte nicht, sondern nur, dass die Wertermittlung durch einen 

  • unparteiischen

Sachverständigen erfolgt, unabhängig davon, ob er 

  • öffentlich bestellt und vereidigt ist oder 
  • nicht.

Und wenn das Hausgrundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft stand, an der der 

  • Erblasser mit einem Anteil von 1/2 beteiligt 

war und nur dieser Anteil des Erblassers an der Erbengemeinschaft in den Anlass fällt, kann sich auch der Wertermittlungsanspruch 

  • nur hierauf – also den Wert des Anteils des Erblassers an der im Eigentum der Erbengemeinschaft nach …. stehenden Immobilie – erstrecken und 
  • nicht auf die Ermittlung des Grundstücks als solchem.

Hinweis:
(Weitere) Infos dazu, was (Testaments)Erben und Pflichtteilsberechtigte, die nicht Erben sind, wissen sollten, finden Sie u.a. hier.

Was Eltern schulpflichtiger Kinder über die Maskenpflicht an Schulen und die Befreiung hiervon wissen sollten

Mit Beschluss vom 26.10.2020 – 20 CE 20.2185 – hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem Fall, in dem zwei in Bayern lebende Grundschülerinnen, 

  • bei der Schule 

ärztliche Atteste vorgelegt hatten, in denen 

  • ohne weitere Begründung 

bescheinigt worden war, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Masken in der Schule tragen könnten und diese Atteste von der Grundschule 

  • als nicht hinreichend aussagekräftig 

zurückgewiesen worden waren, entschieden, dass die Atteste zur Glaubhaftmachung 

  • aus gesundheitlichen Gründen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit zu sein 

nicht ausreichen, vielmehr hierfür erforderlich ist, die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die 

  • nachvollziehbare Befundtatsachen sowie 
  • eine Diagnose 

enthält.

Begründet hat der VGH dies damit, dass 

  • anders als etwa bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einem Attest zur Befreiung vom Schulbesuch wegen Krankheit 

hier auch Grundrechtspositionen insbesondere von anderen Schülern sowie des Schulpersonals

  • – das Recht auf Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) –

betroffen seien, für die die Schule eine herausgehobene Verantwortung trage, die Maskenpflicht diene dazu, 

  • andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen sowie 
  • die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren 

und datenschutzrechtliche Bestimmungen dem grundsätzlich nicht entgegen stehen (Quelle: Pressemitteilung des VGH München).