VG Koblenz entscheidet: Bei Erreichen von acht Punkten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem ist die Fahrerlaubnis 

VG Koblenz entscheidet: Bei Erreichen von acht Punkten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem ist die Fahrerlaubnis 

…. von der Fahrerlaubnisbehörde zwingend zu entziehen.

Mit Beschluss vom 19.07.2023 – 4 L 577/23.KO – hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz in einem Fall, in dem einem Fahrerlaubnisinhaber wegen 

  • des Erreichens von acht Punkten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

mit Beschei

  • vom 27.06.2023 

von der Fahrerlaubnisbehörde die

  • Fahrerlaubnis

entzogen worden war und er die 

  • zum Erreichen der Acht-Punkte-Grenze führenden 

Zuwiderhandlungen 

  • bereits vor der, 

von der Fahrerlaubnisbehörde 

  • im März 2023 ausgesprochenen Ermahnung und 
  • der im Mai 2023 erteilten Verwarnung 

begangen hatte, den Fahrerlaubnisentzug für

  • rechtmäßig

erachtet.

Danach ist es für den Entzug der Fahrerlaubnis wegen

  • Überschreitung der Höchstpunktzahl des in § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelten Punkte- und Maßnahmensystems 

unerheblich, ob 

  • zuvor eine schriftliche Ermahnung oder Verwarnung stattgefunden hatte und 
  • den Betroffenen dadurch die Möglichkeit zur Verhaltensbesserung effektiv eröffnet wurde.

Begründet hat das VG dies mit der Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 1 StVG, nach der Zuwiderhandlungen 

  • bei der Berechnung des Punktestandes 

unabhängig davon berücksichtig werden, ob 

  • nach deren Begehung 

bereits Maßnahmen ergriffen worden sind und die die Punktebewertung eines Verkehrsverstoßes auch dann ermöglichen soll, wenn 

  • er vor dem Ergreifen einer Maßnahme begangen wurde, 
  • bei dieser Maßnahme aber noch nicht verwertet werden konnte

beispielsweise weil 


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