…. beachten sollten.
Auf der
- Straße fahrende Fahrzeuge
haben gegenüber dem Verkehr, der
- aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) auf die Straße oder
- von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfährt oder
- vom Fahrbahnrand anfahren will,
Vorrang (§ 10 Satz 1 StVO), der grundsätzlich für die
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