Arbeitgeber, die härtere Corona-Quarantäneregeln als behördlich vorgeschrieben, erlassen, können wegen Annahmeverzugs 

…. Arbeitnehmern den Arbeitslohn schulden.

Das hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit Urteil vom 10.08.2022 – 5 AZR 154/22 – entschieden und einen Arbeitgeber, der zum 

  • Corona-Infektionsschutz ein Hygienekonzept 

erstellt hatte, das, im Gegensatz zu den 

  • verordnungsrechtlichen Vorgaben, 

nach denen Personen nach der Einreise aus einem Risikogebiet dann keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterlagen, wenn sie

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