Mit Beschluss vom 08.04.2022 – 4 UF 101/21 – hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg darauf hingewiesen, dass, wenn
- ein Stiefelternteil bzw. ein neuer Lebenspartner das Kind des anderen
adoptieren will, was voraussetzt,
- dass dies dem Wohl des Kindes dient und
- zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht,
auch das
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