Was Wohnungseigentümer, die eine Klage auf Beschlussersetzung erwägen, wissen müssen

Die Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dient der gerichtlichen Durchsetzung des 

  • Anspruchs des Wohnungseigentümers 

auf ordnungsmäßige Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 WEG und ist zu richten gegen die

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