Arzt wegen Aufklärungsfehlern bei Schönheitsoperationen von zwei Patientinnen zu Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt

Mit Beschluss vom 02.11.2022 – 3 StR 162/22 – hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Revision eines 

  • Facharztes für Innere Medizin 

gegen ein Urteil verworfen, mit dem dieser u.a. wegen 

  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)) in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe 

verurteilt worden war, weil er bei

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