Mit Beschluss vom 02.11.2022 – 3 StR 162/22 – hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Revision eines
- Facharztes für Innere Medizin
gegen ein Urteil verworfen, mit dem dieser u.a. wegen
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)) in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
verurteilt worden war, weil er bei
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