Allein der Wohnortwechsel des Totenfürsorgeberechtigten nach der Feuerbestattung des Verstorbenen ist kein ausreichender Grund für eine Urnenumbettung 

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen hat 

  • mit Urteil vom 01.06.2026 – 8 K 165/25.GI – 

in einem Fall, in dem eine totenfürsorgeberechtigte Witwe die verrottbare 

  • Urne

mit der Asche ihres

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