Tag Flugscheinkosten

Wichtig zu wissen für Pauschalreisende wenn Bestandteil der Pauschalreise ein Flug ist und dieser annulliert wird

Mit Urteil vom 10.07.2019 hat die Dritte Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-163/18 entschieden, dass, Verbraucher, die eine Pauschalreise im Sinne von Art. 2 Ziff. 1. der Richtlinie des Rates über Pauschalreisen (90/314/EWG) gebucht haben,

  • deren Bestandteil ein Flug ist,

im Falle einer Annullierung des Fluges ohne ihr Verschulden, Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten gemäß Art. 4 Abs. 6b der Richtlinie des Rates über Pauschalreisen (90/314/EWG)

  • nur gegen den Reiseveranstalter im Sinne von Art. 2 Ziff. 2. der Richtlinie des Rates über Pauschalreisen (90/314/EWG) haben und
  • nicht (auch) gegen das Flugunternehmen.

Danach ist Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (Fluggastrechteverordnung – FluggastrechteVO) nach seinem eindeutigen Wortlaut dahin auszulegen, dass ein Fluggast, der

  • nach der Richtlinie des Rates über Pauschalreisen (90/314/EWG)

gegen seinen Reiseveranstalter einen Anspruch auf Erstattung seiner Flugscheinkosten hat, vom Luftfahrtunternehmen gemäß der FluggastrechteVO keine solche Erstattung mehr verlangen kann, und zwar auch dann nicht, wenn

  • der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist, die Flugscheinkosten zu erstatten und
  • keine Maßnahmen getroffen hat, diese Erstattung sicherzustellen.

Allerdings:
Ansprüche auf Ausgleichleistungen nach Art. 7 FluggastrechteVO,

  • wegen der Annullierung ihres Fluges (vgl. Art. 5 FluggastrechteVO)

können auch von Pauschalreisenden

  • (neben dem Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten gegen den Reiseveranstalter)

gegen das Flugunternehmen geltend gemacht werden.