Wichtig zu wissen für Betriebsratsmitglieder, die für Schulungen freigestellt werden wollen und für deren Arbeitgeber

Mit Urteil vom 25.02.2017 – 8 BVGa 3/19 – hat das Arbeitsgericht (ArbG) Aachen in einem Fall, in dem ein Betriebsratsmitglied

  • an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen,
  • der Arbeitgeber ihn aber nur für ein alternatives eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro freistellen wollte,

entschieden, dass das Betriebsratsmitglied

  • Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme für die beantragte Fortbildung hat.

Danach haben Betriebsratsmitglieder

  • auch bezüglich mehrtägiger

Fortbildungsmaßnahmen

  • einen Anspruch auf
    • Freistellung und
    • Kostenübernahme

und darüber hinaus bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme

  • einen eigenen breiten Beurteilungsspielraum haben u.a. hinsichtlich Art der Veranstaltung, Inhalt und Anbieter (Quelle: juris Das Rechtsportal).