Mit Urteil vom 25.02.2017 – 8 BVGa 3/19 – hat das Arbeitsgericht (ArbG) Aachen in einem Fall, in dem ein Betriebsratsmitglied
- an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen,
- der Arbeitgeber ihn aber nur für ein alternatives eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro freistellen wollte,
entschieden, dass das Betriebsratsmitglied
- Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme für die beantragte Fortbildung hat.
Danach haben Betriebsratsmitglieder
- auch bezüglich mehrtägiger
Fortbildungsmaßnahmen
- einen Anspruch auf
- Freistellung und
- Kostenübernahme
und darüber hinaus bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme
- einen eigenen breiten Beurteilungsspielraum haben u.a. hinsichtlich Art der Veranstaltung, Inhalt und Anbieter (Quelle: juris Das Rechtsportal).
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