Wichtig zu wissen für Betriebsratsmitglieder, die für Schulungen freigestellt werden wollen und für deren Arbeitgeber

Wichtig zu wissen für Betriebsratsmitglieder, die für Schulungen freigestellt werden wollen und für deren Arbeitgeber

Mit Urteil vom 25.02.2017 – 8 BVGa 3/19 – hat das Arbeitsgericht (ArbG) Aachen in einem Fall, in dem ein Betriebsratsmitglied

  • an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen,
  • der Arbeitgeber ihn aber nur für ein alternatives eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro freistellen wollte,

entschieden, dass das Betriebsratsmitglied

  • Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme für die beantragte Fortbildung hat.

Danach haben Betriebsratsmitglieder

  • auch bezüglich mehrtägiger

Fortbildungsmaßnahmen

  • einen Anspruch auf
    • Freistellung und
    • Kostenübernahme

und darüber hinaus bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme

  • einen eigenen breiten Beurteilungsspielraum haben u.a. hinsichtlich Art der Veranstaltung, Inhalt und Anbieter (Quelle: juris Das Rechtsportal).

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