…. zur allumfassenden Arbeitszeiterfassung geeignetes System eingeführt werden muss.
Mit Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- bei unionsrechtskonformer Auslegung,
Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die
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