Was die in einem Betrieb gewählten Schwerbehindertenvertreter und deren Arbeitgeber wissen sollten

Was die in einem Betrieb gewählten Schwerbehindertenvertreter und deren Arbeitgeber wissen sollten

Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat 

  • mit Beschluss vom 19.10.2022 – 7 ABR 27/21 – 

in einem Fall, in dem in einem Betrieb einer Arbeitgeberin mit ungefähr 120 Mitarbeitern im November 2019 gemäß 

  • § 177 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), 

der bestimmt,

  • dass in Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt werden, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt,

eine 

  • Schwerbehindertenvertretung

gewählt worden und nachdem zum 01.08.2020 die Zahl der schwerbehinderten Menschen im Betrieb auf 

  • vier Beschäftigte 

gesunken war, die Arbeitgeberin der Schwerbehindertenvertretung mitgeteilt hatte, dass 

  • sie nicht mehr existiere und 
  • die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten jetzt von der Schwerbehindertenvertretung in einem anderen Betrieb vertreten würden,

auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung festgestellt, dass ihr Amt,

  • aufgrund des Absinkens der Anzahl schwerbehinderter Menschen im Betrieb, 

nicht vorzeitig beendet ist. 

Dass das Amt der 

  • regelmäßig für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählten 

Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten in einem Betrieb 

  • unter fünf, 

nicht vorzeitig endet, hat der Senat damit begründet, dass eine ausdrückliche Regelung, 

  • die das Erlöschen der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter unter den Schwellenwert nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vorsieht,

im Gesetz nicht besteht und dass eine vorzeitige Beendigung der Amtszeit auch 

  • weder aus gesetzessystematischen Gründen,
  • noch im Hinblick auf Sinn und Zweck des Schwellenwerts 

geboten ist (Quelle: Pressemitteilung des BAG vom 19.10.2022).


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