…. wissen, wie Versicherungsbedingungen auszulegen, d.h. zu verstehen sind.
Auszulegen sind Allgemeine Versicherungsbedingungen so, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei
- verständiger Würdigung,
- aufmerksamer Durchsicht und
- unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs
versteht.
Dabei kommt es
- auf die Verständnismöglichkeiten und
- auch auf die Interessen
eines Versicherungsnehmers
- ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse
an, wobei Klauseln, die den Versicherungsschutz ausschließen (Ausschlussklauseln), da
- das Versicherteninteresse in der Regel dahin geht, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt wird, als der erkennbare Zweck einer Klausel dies gebietet und
- der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht mit Lücken im Versicherungsschutz zu rechnen braucht, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht,
eng und nicht weiter auszulegen sind, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert.
Auszugehen bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ist
- in erster Linie stets vom Bedingungswortlaut.
Zusätzlich sind,
- soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind,
zu berücksichtigen,
- der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck sowie
- der Sinnzusammenhang der Klauseln.
Eine Ausnahme erfährt dieser Grundsatz nur dann, wenn
mit dem verwendeten Ausdruck eindeutig
- einen fest umrissenen Begriff begrifflich festgelegten Inhalt
verbindet.
In diesen Fällen ist im Zweifel anzunehmen, dass auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen darunter nichts anderes verstehen wollen, außer
Nachdem es über die Auslegung der Versicherungsbedingungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern häufig zum Streit kommt, ist es empfehlenswert sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt, insbesondere einem Anwalt der gleichzeitig die Qualifikation „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ hat, beraten zu lassen.