…. keinen Sachmangel darstellt.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle
- mit Urteil vom 02.07.2026 – 7 U 85/24 –
entschieden und nach dem vom OLG
- – in dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall –
eingeholten Sachverständigengutachten entspricht eine
des Erhaltungszustands der Antriebsbatterie (state of health = SOH) im Mittel
- um 1,5% pro Jahr,
- bei einem Fahrzeug mit wenig Ladezyklen (d.h. einem vollständigen Ladezyklus alle 7+ Tage)
- um 1,9% pro Jahr
- bei einem Fahrzeug mit mittleren Ladezyklen (d.h.einem vollständigen Ladezyklus alle 3 – 6 Tage) sowie
- um 2,3% pro Jahr,
- bei einem Fahrzeug mit vielen Ladezyklen (d.h.einem vollständigen Ladezyklus alle 1 – 2 Tage)
dem Stand der Technik und stellt somit auch keinen Sachmangel dar.
Das bedeutet, dass kein Sachmangel vorliegt,
- sondern der „Gesundheitszustand“ bzw. Alterungszustand der Antriebsbatterie eines gebrauchten Elektrofahrzeugs dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechend ist,
wenn der gemessene SOH eines beispielsweise
Fahrzeugs,
- das in die Kategorie „wenige Ladezyklen“ fällt,
93,25% beträgt und das Fahrzeug damit nur noch eine Reichweite hat, die
- 93,25% der Referenzreichweite eines Neufahrzeugs dieses Typs
entspricht.
Was Fahrer eines Elektroautos auch wissen müssen:
Die nutzbare Kapazität von Lithium-lonen-Traktionsbatterien ist
temperaturabhängig.
Bei niedrigen Temperaturen sinkt
- – aufgrund des elektrochemischen Reaktionsverhaltens –
die abrufbare Energie
- – trotz der grundsätzlich vorhanden bleibenden chemisch gespeicherten Energie –
häufig deutlich ab, wodurch ein
in der Praxis als
wahrgenommener Kapazitätsverlust entsteht, was ebenfalls kein
sondern
ist.
Fazit der OLG-Entscheidung:
In technischer Hinsicht können
- Käufer eines gebrauchten Elektroautos
als
Beschaffenheit
- gemäß § 434 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
nicht mehr erwarten, als dass die Kaufsache dem
- jeweiligen Stand der Technik
entspricht, so dass, wenn
- dies der Fall ist und
- nicht wirksam etwas anderen vereinbart wurde,
in technischer Hinsicht kein Sachmangel vorliegt.
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