… nicht ausschließlich, aber neben den anderen Auswahlkriterien, mit berücksichtigungsfähig.
Mit Urteil vom 08.12.2022 – 6 AZR 31/22 – hat der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass, wenn einem Arbeitnehmer
- betriebsbedingt gekündigt
werden soll, bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers
- anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) genannten Kriterien
im Rahmen der Gewichtung des „Lebensalters“ auch die
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